LEASING

Fahrrad-Leasing für arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dienstrad fahren - kosten sparen!

Der Dienstwagen ist ein bekanntes Mittel zur Motivation von Mitarbeitern. Seit 2012 gilt dieses Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Ob als Fahrrad oder E-Bike Leasing, das Dienstrad bietet für Arbeitnehmer eine entspannte Mobilität, die frei von dem Stress des Staus und der Parkplatzsuche ist. Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades in Form des E-Bike und Fahrrad Leasings für jeden Arbeitnehmer interessant. Der Arbeitgeber kann das Dienstrad allen Mitarbeitern anbieten und fördert somit die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter und steigert gleichzeitig das Image seines Unternehmens.

Fahrrad- oder E-Bike Leasing ist voll im Trend und mit Ihrem Fachhändler Zweiradcenter Bücker sind Sie bei diesem Thema bestens aufgehoben. Wir sind Partner von namenhaften Firmen aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück, die Ihren Mitarbeitern diesen attraktiven Preisvorteil ermöglichen. Fahrrad leasen und sparen? Wir beraten Sie gern!

Bitte beachten Sie das je nach Anbieter, die Konditionen abweichen können.

unsere Leasing-partner

Vorteile

Arbeitnehmer

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Arbeitgeber

MEHR ALS SICHERHEIT MIT E-BIKE LEASING

In den günstigen Leasingraten ist der maßgeschneiderte Rundumschutz für Ihr Wunschbike bereits integriert, um Ihnen die höchstmögliche Sicherheit und den bestmöglichen Service für den Fall der Fälle bieten zu können.

Bei einer Inspektion kontrollieren wir Bremsen, Schaltung, Beleuchtung und alle Schrauben, prüfen Ihr Rad auf Speichen- und Kettenspannung und vieles mehr. Auch die Bestellung von notwendigen Ersatzteilen sowie die Montage von Zubehör übernehmen wir gerne.

Unsere Mitarbeiter sind regelmäßig auf Schulungen und Weiterbildungen, so dass wir immer auf dem aktuellsten Stand der Technik sind. Gerade im Bereich der E-Bikes ist heutzutage Spezialwissen gefragt.

Schauen Sie vorbei, wir bringen Ihr Fahrrad und E-Bike wieder zur Höchstleistung!

Diebstahlschutz

Diebstahl
Teilediebstahl
Vandalismus

Reparaturschutz

Unfallschäden
Pannenschäden
Sturzschäden

Technikschutz

Akku-Defekt
Elektroschäden

Pick-Up-Service

24h europaweit
7 Tage die Woche
Mit Rücktransport

Haben Sie weitere Fragen zum Bike-Leasing?

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Selbstverständlich können Sie uns auch direkt kontaktieren oder alles Weitere mit uns vor Ort besprechen – wir sind gerne für Sie da!

Leasing (vom Englischen „to lease“: mieten, pachten) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. In der Geschäftswelt stellt Leasing eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand dar. Hier handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike. Der Arbeitgeber least den Gegenstand und überlässt es dem Arbeitnehmer  zur Nutzung.

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann geleast werden!

Ja! Ihr Leasing-Bike dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

Das liegt vor allem an steuerlichen Vorteilen.

Bei JobRad per Gehaltsumwandlung bezahlt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem eigenen Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2019 nur noch mit 0,5 % des Brutto-Listenpreises statt wie zuvor mit 1 %.

Arbeitnehmern, die ihr BusinessBike über eine Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber leasen und dieses auch privat uneingeschränkt nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser wird pauschal mit 0,5 % des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum Gehalt addiert und darüber versteuert. Wer es genau wissen möchte und Finanzdeutsch versteht: Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung ist die auf 100 Euro abgerundete, halbierte unverbindliche Preisempfehlung. Dieser Betrag wird mit 1 % versteuert, das heißt im Ergebnis ca. 0,5 % des Preises.

Für Selbständige, bei denen das Leasing-Bike dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist bzw. die Firma die Leasingraten übernimmt, gilt die 0-%-Regel. Genauso wie für Arbeitnehmer, bei denen die Leasing-Rate zusätzlich zum Arbeitslohn – als Gehaltsplus – vom Arbeitgeber übernommen und auch zur privaten Nutzung überlassen wird

Ja!

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bike-Leasing kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird über uns abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.

Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter wie Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.

Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers, desto mehr Mitarbeiter entscheiden sich für ein Leasing-Bike.

In den meisten Fällen: Ja!

Grundsätzlich bieten wir die Möglichkeit an, dass Sie mehrere Leasing-Bikes gleichzeitig über Ihren Arbeitgeber beziehen können. Diese können zum Beispiel auch für Ihren Partner, Ihre Partnerin oder sogar Ihre Kinder bestimmt sein – wenn sie mit Ihnen einen Haushalt teilen!

Allerdings kann Ihr Arbeitgeber diese Zahl einschränken, auch auf ein einziges Leasing-Bike.

Der Einzelleasingvertrag für ein Leasing-Bike läuft jeweils über 36 Monate und ist in diesem Zeitraum grundsätzlich unkündbar. Im Anschluss endet das Nutzungsrecht und der Radler muss das Fahrrad zurückgeben.

Aber: Wir beabsichtigen, dem Radler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern wir dieses vom Leasinggeber übernehmen. Leider können wir dieses Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, weil dies auch den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspräche.

Unser Kaufangebot beruht auf dem Gebraucht-Kaufpreis des Leasing-Bikes, der mit 17 % des Verkaufspreises kalkuliert ist.

In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Leasing-Bike nutzen. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Radler. Der Leasingnehmer (Ihr Arbeitgeber) darf das geleaste Fahrrad nicht veräußern, untervermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder an Dritte in anderer Weise weitervermieten.

Interessiert?

Wir beraten Sie gerne!
Rufen sie uns an oder kommen sie bei uns vorbei!

Johannisstraße 16
49074 Osnabrück

Tel. 0541 21780

Sven & Oliver Bücker